Vmax Module mit TÜV-Gutachten für BMW M Fahrzeuge
Die von uns angebotenen V-max Module zum Aufheben der freiwilligen Selbstbeschränkung bis 250km/h bei BMW M Fahrzeugen sind TÜV zugelassen und werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert.
Einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei Ihrer TÜV-Prüfstelle steht somit nichts entgegen und Sie können Ihr BMW M Modell "legal" mit einer Höchstgeschwindigkeit über 250km/h betreiben.

Fahrzeuge:
BMW M Roadster E36/7 (321PS), Vmax 266km/h.
BMW M Coupe E36/8 (321PS), Vmax 270km/h.
BMW M3 E46 (343PS), Vmax 285km/h.
BMW M3 E90/92 (420PS), Vmax bis 330km/h (Tacho!)*.
BMW M5 E39 (400PS), Vmax 296km/h.
BMW M5 E60 (507PS), Vmax bis 330km/h (Tacho!).
BMW M6 E63 (507PS), Vmax bis 330km/h (Tacho!).
BMW Z4 M Coupe/Roadster E86/E85 (343PS), siehe unten Hinweis Z4M!
weitere BMW M Fahrzeuge vor 2005 auf Anfrage
* TÜV Eintrag bis 280km/h möglich
Einbau:
Zusatzelektronik für DME Steuergerät.
Steuerelektronik (Vmax Modul) wird einfach durch mitgelieferten Adapterstecker am DME Steuergerät eingesteckt.
Einbauzeit ca. 15 Minuten.
Einbauanleitung ist im TÜV-Teilegutachten integriert.
Vorteile:
keine Kabel-, Löt oder sonstige Umbauarbeiten notwendig.
Zusatzelektronik (Vmax Modul) kann rückstandslos jederzeit entfernt werden.
TÜV-Teilegutachten, somit keine unerlaubte Lösung.
Kein Eingriff in die original DME Software oder das DME Steuergerät von BMW.
Keine Leistungssteigerung sondern lediglich nur die Entfernung der freiwilligen Selbstbeschränkung von BMW auf 250km/h.
Keine "ominösen" Eintragungen bei bestimmten TÜV-Prüfern sondern bei alle TÜV-Prüfstellen!.
Optionale Garantieversicherung möglich. Bitte erfragen Sie die Konditionen separat an!
Hinweise:
Da es sich bei dieser Vmax Aufhebung lediglich um ein zusätzliches Modul handelt das die freiwillige Selbstbeschränkung der BMW AG auf 250km/h aufhebt und keinerlei "Chiptuning" Maßnahmen, also Kennfeldoptimierungen o.ä. beinhaltet sollte es zu keinen Problemen mit Garantie und Kulanzanträgen kommen. Sollte es Widererwarten zu Problemen kommen müssen wir Sie darauf hinweisen das wir keinerlei Garantie und Kulanzansprüche für Fahrzeug, Motor, Antrieb, etc. übernehmen können. Hierfür bieten wir Ihnen eine separate Garantieversicherung für Ihr Fahrzeug an welche Sie bei uns erfragen können.
Da weder Drehzahlbegrenzung noch sonstige BMW-spezifische Vorgaben durch das Modul geändert werden sollte das Urteil in einem Rechtsstreit immer zu Gunsten des Fahrzeugbesitzers ausfallen.
Punkt 1: das Modul hat TÜV und ist zugelassen.
Punkt 2: Es wurden keine Tuningmaßnahmen durchgeführt, die Kennfelder von BMW in der DME werden nicht geändert.
Punkt 3: Das Fahrzeug bewegt sich weiterhin in einem Geschwindigkeitsbereich den der Fahrzeughersteller getestet hat und das Fahrzeug auch für den Verkehr zugelassen worden ist.
Punkt 4: Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Selbstbeschränkung der BMW AG und nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Beschränkung auf 250km/h.
Punkt 5: Eine Analyse des DME Steuergeräts wird zum Resultat führen das der Wagen weder mit höheren Drehzahlen als die des Herstellers vorgegebenen noch mit anderen "nicht erlaubten" Parametern bzw. Kennfelder betrieben worden ist.
Hinweis für Z4M Roadster/Coupe:
Die beiden Z4 M Modelle Roadster und Coupe können wir über unser neues CAN-Bus Modul entsperren. Für diese Fahrzeuge wird es aber keine TÜV Abnahme oder TÜV-Teilegutachten geben! Sollte Sie denoch eine Freischaltung für diese Fahrzeuge haben möchten kontaktieren Sie uns bitte damit wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können.
Kontakt:
Bei Interesse oder einem gewünschten Angebot wenden Sie sich bitte an: Info@TV-Freischaltung.org